Wir bieten alle gesetzlichen Vorsorgeleistungen bei Kindern und Jugendlichen an:
bei Neugeborenen und Säuglingen Vorsorge U2-U6
bei Kleinkindern Vorsorge U7-U7a
bei Vorschulkindern Vorsorge U8-U9
bei Jugendlichen J1 und (ggf.) J2
Die auf dem gelben Vorsorgeheft angegebenen Zeiten für diese Regelvorsorgen dürfen nicht wesentlich überschritten werden, da sonst die Kasse die Kosten nicht übernimmt. Wir bitten Sie deshalb um rechtzeitige Terminvereinbarung, am besten 2-3 Monate im voraus.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (nicht gesetzlich vorgeschrieben):
die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen inzwischen die Vorsorgen U10 (7-8 J.) und U11 (9-10 J.) -der sogenannte Grundschulcheck- und die J2 (16-18 Jahre).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Praxismitarbeiter, wir beraten Sie gern! Oder klären Sie die Kostenerstattung im Vorwege mit Ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte haben ein Anrecht auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung.